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Umqualifizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden Tätigkeit
Die Vermietung eines Bürogebäudes an eine der Grundstücks-GbR gesellschaftlich verbundene GmbH erfüllt nicht die Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung, wenn die GmbH durch eine von Beginn an bestehende Untervermietung an eine Steuerberatungssozietät, deren betrieblichen Zwecken sie zu dienen bestimmt war, von einer Nutzung zu eigenbetrieblichen Zwecken ausgeschlossen wurde und das Bürogebäude daher nicht als wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH qualifiziert werden kann. Eine Baulastbestellung stellt keine sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG dar, wenn das Entgelt erst im Zusammenhang mit der Veräußerung des belasteten Grundstücks an den Eigentümer des begünstigten Nachbargrundstücks gezahlt wird.