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Mietrecht | Vorkaufsrecht des Mieters auch bei Realteilung des Grundstücks
Der Mieter eines Reihenhauses ist zum Vorkauf berechtigt (§ 577 BGB) und genießt Kündigungsschutz (§ 577a BGB), wenn der Vermieter eine Realteilung des Gesamtgrundstücks beabsichtigt. Der Schutz des Mieters gilt nicht nur bei der beabsichtigten Begründung von Wohnungseigentum, wie im Gesetz genannt, sondern ist wegen einer unplanmäßigen Gesetzeslücke in den §§ 577, 577a BGB auf solche Sachverhalte durch Analogie auszudehnen ( NWB WAAAC-81809). Die Interessenlage des Mieters sei bei realer Teilung nicht anders als bei Umwandlung in Wohnungseigentum. Hier war die beklagte Vermieterin Eigentümerin des ungeteilten Gesamtgrundstücks einer Siedlung, das sie zwecks späterer Veräußerung in Einzelgrundstücke aufteilen wollte.