Annahme einer wirtschaftlich einheitlichen Kapitalmaßnahme des Gesellschafters bei anfänglicher Minderung der Darlehensforderung
Leitsatz
Verzichtet ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft im Hinblick auf das Gesellschaftsverhältnis auf eine Forderung, die
er dieser gegenüber hat, so ist die dadurch bei der Kapitalgesellschaft entstandene Vermögensmehrung nur in Höhe des Teilwerts
der Forderung als gewinnneutrale Einlage des Gesellschafters zu bewerten.
Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Hingabe und Verzicht ändert nichts am Fremdkapitalcharakter des Gesellschafterdarlehens
und kann daher nicht die Annahme einer wirtschaftlich einheitlichen Maßnahme mit dem Ziel der Zuführung von Eigenkapital rechtfertigen.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1741 Nr. 11 EAAAC-87787
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