Beschränkung der Entfernungspauschale auf die einfache Wegstrecke
Finanzgerichtskosten als Werbungskosten
Leitsatz
1. Der in § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2006 normierten Entfernungspauschale kommt Abgeltungswirkung zu, so dass es verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden ist, wenn als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nur die einfache Wegstrecke
berücksichtigt wird.
2. Das aus dem Gleichheitssatz folgende Gebot der Besteuerung nach der objektiven finanziellen Leistungsfähigkeit erfordert
verfassungsrechtlich nicht, dass der Gesetzgeber stets den gewillkürten Aufwand kostendeckend berücksichtigt, sondern lässt
es zu, dass nur ein typisiert festgelegter Betrag steuerlich anerkannt wird.
3. Gerichtskosten wegen der streitigen Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte sind nicht zwingend Erwerbsaufwendungen,
auch wenn erst die Berufstätigkeit die Eintragung des Freibetrags erforderlich macht.
3. Aufwendungen für ein Verfahren vor dem Finanzgericht sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn Streitgegenstand
die Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen ist, und das Gericht in verfassungsmäßig nicht
zu beanstandender Weise diese nicht als Werbungskosten sondern als Sonderausgaben beurteilt, da es insoweit an dem erforderlichen
Veranlassungszusammenhang der Gerichtskosten mit der Ermittlung der sonstigen Einkünfte fehlt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAC-87767
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