Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge in Zeiten einer Vollzeiterwerbstätigkeit
Leitsatz
Erfüllt das Kind die Voraussetzungen des Kindergeldtatbestands nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, geht es aber
während eines Teils des Berücksichtigungszeitraums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, ist hinsichtlich der Ermittlung der
kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge eine Günstigerprüfung durchzuführen. Überschreiten die Einkünfte und Bezüge unter
Einbeziehung der Zeit der Vollzeiterwerbstätigkeit den Jahresgrenzbetrag nicht, besteht Kindergeldanspruch während des gesamten
Zeitraums, für den ein Berücksichtigungstatbestand erfüllt wird. Überschreiten die Einkünfte und Bezüge unter Einschluss der
Zeiten der Vollzeiterwerbstätigkeit dagegen den Jahresgrenzbetrag, wird das Kind nur für die Monate berücksichtigt, in denen
es keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachging, wenn die auf diese Monate entfallenden Einkünfte und Bezüge den anteiligen Grenzbetrag
nicht überschreiten.
Tatbestand
Fundstelle(n): IAAAC-87764
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