Steuerehrliche haben keinen Anspruch auf die Ermäßigungen des StraBEG
Leitsatz
Das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG), wonach Steuerpflichtige, die bis zum eine strafbefreiende Erklärung
hinsichtlich hinterzogener Steuern auf Kapitaleinkünfte abgegeben haben, lediglich 60 Prozent ihrer bislang verschwiegenen
Einnahmen mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuern müssen, stellt keine verfassungswidrige Begünstigung für
Steuerstraftäter dar. Steuerehrliche Bürger haben daher keinen Anspruch auf Besteuerung nach den Regeln des StraBEG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 173 Nr. 3 DStZ 2008 S. 702 Nr. 20 EFG 2008 S. 1585 Nr. 19 StBW 2008 S. 2 Nr. 16 KAAAC-87746
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