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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Fonds-Gesellschafter
Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen (auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters) überprüft werden (Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Eine Einkünfteerzielungsabsicht ist nur zu unterstellen, wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist. Ist nach der Konzeption des Immobilienfonds eine befristete Vermietung (im Streitfall für 20 Jahre) vorgesehen, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Prognose zu prüfen. Diese Prognose ist nich...