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Das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz und die steuerlichen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften (MoRaKG) zugestimmt. Damit hat sich der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung, die ein Inkrafttreten des Gesetzes bereits zum vorgesehen hatte, um mehr als ein halbes Jahr verzögert. Mit dem MoRaKG wird eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Kapital an junge und mittelständische Unternehmen angestrebt. Hierzu ist mit dem Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) ein neues Stammgesetz geschaffen worden, in dem neben formalen Anforderungen die Geschäftstätigkeit und die Beaufsichtigung von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften geregelt sind. Ferner enthält das Gesetz auch steuerliche Bestimmungen. Teilweise sind Steuerfragen im Zusammenhang mit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft aber auch in den steuerlichen Stammgesetzen (EStG, KStG, GewStG) geregelt. Außerdem enthält das MoRaKG noch Änderungen des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) sowie Folgeänderungen im Kreditwesengesetz und im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, auf die in der Folge nicht weiter eingegangen wird.
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