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Aktuelles zur Pensionszusage
Nachfolgend wird auf einige neuere Entscheidungen aus der Finanzrechtsprechung rund um den Problemkomplex „Pensionszusage” sowie auf das aktuelle zur Nur-Pensionszusage eingegangen.
1. Sofort unverfallbare Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses
Nach dem (GmbHR 2008 S. 663 = Kurzinfo StuB 2008 S. 400) ist es aus körperschaftsteuerlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer die Anwartschaft auf eine Altersversorgung zusagt verbunden mit dem Recht, anstelle der Altersrente eine bei Eintritt des Versorgungsfalls fällige, einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung zu fordern.
Es ist allgemein auch nicht zu beanstanden, wenn die Zusage nicht vom Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. Die Pensionszusage verliert dadurch insbesondere auch nicht ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung, was andernfalls nach Verwaltungsauffassung...