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BFH 05.06.2008 IV R 76/05, NWB direkt 34/2008 S. 5

Personelle Verflechtung bei angeordneter Testamentsvollstreckung

Das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) ist den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen.