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OLG Saarbrücken 28.12.2007 4 U 8/07, NWB 34/2008 S. 272

Bankrecht | Festgeldanlage zugunsten eines minderjährigen Kindes

Die Errichtung eines Kontos auf den Namen eines anderen rechtfertigt für sich allein betrachtet noch nicht den Schluss, dass der nominelle Kontoinhaber damit auch materiell-rechtlicher Inhaber werden soll. Entscheidend ist vielmehr, wer nach der Vereinbarung zwischen Bank und dem das Konto Eröffnenden Kontoinhaber sein soll. Dabei kommt dem Inhalt der Kontoeröffnungsunterlagen ein gesteigerter Indizwert zu. Der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber soll selbst dann der Gläubiger der Bank werden, wenn die auf dem Konto gutgeschriebenen Valuta vom Konto eines Dritten stammen. Legt damit ein Elternteil – als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelnd – einen Geldbetrag in Form einer Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, steht dem Kind als nominellem Inhab...