Kindergeldanspruch bei Beschäftigung in mehreren EU-Mitgliedstaaten
Leitsatz
1) Ein nach deutschem Recht gemäß §§ 62 ff. EStG bestehender Anspruch auf Kindergeld wird durch die VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw.
VO (EWG) Nr. 574/72 nicht ausgeschlossen, wenn Deutschland "Wohn- Mitgliedstaat" ist, die Kindergeldberechtigte in Deutschland
selbständig tätig ist und eine weitere nichtselbständige Tätigkeit in Belgien ausübt ("Beschäftigungs-Mitgliedstaat).
2) Art. 10 Abs. 1 Buchst. b) i) der VO (EWG) Nr. 574/72 geht Art. 14c der VO (EWG) Nr. 1408/71 vor.
3) § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG findet im Hinblick auf die Vorrangigkeit der einschlägigen europarechtlichen Regelungen keine
Anwendung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1501 Nr. 24 EFG 2008 S. 1567 Nr. 19 BAAAC-87133
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