1Anm. d. Red.: Bisheriger
Abschnitt 8 zu Abschnitt 5 geworden und geändert gem. Gesetz v.
(BGBl I S.
1002) mit Wirkung v.
.
2Anm. d. Red.: § 23
weggefallen gem. Gesetz v.
(BGBl I S.
1666), i. d. F. des Gesetzes v.
(BGBl I S.
2570), mit Wirkung v.
.
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