EuGH - C-174/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGRL 388/77 Art 19 Abs 2 S 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 19 Abs 2 S 2, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 7, Richtlinie 77/388/EWG Art 5 Abs 7, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 6 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 3 Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 3 Buchst b,
Rechtsfrage
Auslegung des Begriffs "Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte" in Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie dahingehend, dass er die Tätigkeiten eines mehrwertsteuerpflichtigen Bauunternehmens in Verbindung mit dem anschließenden Verkauf von Immobilien erfasst, die von dem Unternehmen - als vollständig mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit - für eigene Rechnung zum Zweck des Weiterverkaufs errichtet worden sind? - Ist es mit Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass ein Bauunternehmen für betriebsinterne Lieferungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Immobilien für eigene Rechnung zum Zweck des anschließenden Verkaufs mehrwertsteuerpflichtig ist, nur ein Recht auf teilweisen Vorsteuerabzug für die Gemeinkosten des Unternehmens hat, da der anschließende Verkauf der Immobilie von der Steuer befreit ist?
Bau; Grundstück; Hilfsumsatz; Immobilie; Umsatzsteuer; Verkauf; Vorsteuerabzug
Fundstelle(n):
UAAAC-87105