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BBEV Nr. 17 vom

Schenkungsteuerlicher Durchgangserwerb des Sohnes bei Zwischenschaltung der Mutter

Redaktion

Für das Vorliegen einer schenkungsteuerlich relevanten Kettenschenkung ist maßgeblich, ob der zuerst Beschenkte nach dem Gesamtplan und den subjektiven Vorstellungen aller Beteiligten eine eigene Entscheidungsmöglichkeit in Bezug auf die weitere Verwendung der Schenkung hat. Dies hat das FG Hessen mit klargestellt und damit die herrschende Meinung bestätigt.

I. Sachverhalt

Der Vater schloss mit seiner Frau und den beiden Söhnen am 1. 9. 1998 einen Schenkungsvertrag. Dieser wurde durch eine Vereinbarung v. 3. 9. 1998 ergänzt. Im Schenkungsvertrag verpflichtete sich der Vater, seiner Frau und den zwei Söhnen jeweils einen Betrag von 160.000 US-$ zu schenken. Die zwei Tage später geschlossene ergänzende Vereinbarung sah jedoch vor, dass die Mutter 360.000 US-$ und die Söhne jeweils 60.000 US-$ erhalten sollten. Parallel schenkte die Mutter den beiden Söhnen je einen Betrag von 100.000 US-$. Diese Summe sollte der Vater der Vereinbarung zufolge direkt an die zwei Geschwister zahlen und mit der Zahlung an seine Frau verrechnen. Das FA sah in diesem Vorgang jedoch einen Durchgangserwerb und ging für die Berechnung der ...