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BBEV Nr. 16 vom

Österreich: Meldepflicht für Schenkungen löst Erbschaft- und Schenkungsteuer ab

Redaktion

Seit dem muss in Österreich keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr entrichtet werden. Stattdessen besteht nun eine Meldepflicht für bestimmte Schenkungen. Mit dem Wegfall der Erbschaft- und Schenkungsteuer findet auch das deutsch-österreichische Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund der Kündigung durch Deutschland zum keine Anwendung mehr.

I. Schenkungsmeldegesetz am in Kraft getreten

Am ist das österreichische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ausgelaufen. Abgelöst wurde es für Erwerbe nach dem vom sog. Schenkungsmeldegesetz (SchenkMG). Demnach sind Schenkungen zwar künftig steuerfrei, allerdings besteht nunmehr eine Meldepflicht für unentgeltliche Übertragungen von

  • Wertpapieren,

  • Bargeld,

  • Gesellschaftsanteilen,

  • beweglichen Gegenständen,

  • immateriellen Vermögensgegenständen und

  • Betrieben bzw. Teilbetrieben.

Grundstücksübertragungen sind hiervon ausgenommen, da diese auch bei unentgeltlichem Erwerb der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Werden die folgenden Grenzbeträge überschritten, tritt die Meldepflicht ein:

  • Ab einem gemeinen Wert von 50.000 € müssen Schenkungen zwischen Angehörigen (definiert in § 25 BAO) gemeldet werden. Dabe...