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Kein Vorsteuerabzug bei Selbstnutzung eines im Übrigen umsatzsteuerfrei genutzten Gebäudes
Verwendet ein Unternehmer ein Gebäude teilweise zu umsatzsteuerfreien Umsätzen und teilweise zu privaten Wohnzwecken, kann er die Vorsteuer für die Gebäudeaufwendungen nicht abziehen. Dabei gilt:
Hinsichtlich des umsatzsteuerfrei unternehmerisch genutzten Teils ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG i. V. mit § 4 Nr. 14 UStG).
Bezüglich des zu privaten Wohnzwecken genutzten Teils setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass dieser Teil dem Unternehmen zugeordnet ist und hinsichtlich des Unternehmens der Vorsteuerabzug möglich ist.
Folge: Tätigt der Unternehmer ausschließlich umsatzsteuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze, berechtigt die Zuordnung des privat genutzten Gebäudeteils zum Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug (BFH-Az.: XI R 69/07) (VRiFG Bernd Rätke, ...