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BFH 05.03.2008 I R 56/07, NWB direkt 33/2008 S. 8

Keine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

Die sogenannte erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) kann nicht gewährt werden, wenn eine Tätigkeit außerhalb des im Gesetz ausdrücklich angeführten Tätigkeitsbereichs ausgeübt wird. Das Betreiben eines Schwimmbades durch ein Grundstücksunternehmen (entgeltliche Badnutzung durch Mieter und durch außenstehende Unternehmen) ist nicht dem begünstigten Tätigkeitsbereich der Grundstücksverwaltung zuzuordnen.