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Schuldzinsenabzug bei teils vermietetem, teils eigengenutztem Gebäude
Hat der Steuerpflichtige die Herstellungskosten des gesamten – teils vermieteten, teils eigengenutzten – Gebäudes über ein einheitliches Bankkonto finanziert, das sich sowohl durch verzinsliche wie auch durch unverzinsliche Darlehensbeträge speiste, sind die anfallenden Schuldzinsen auch dann nicht in vollem Umfang bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige sich gegenüber Dritten dazu verpflichtet hat, das verzinsliche Darlehen nicht für die eigengenutzte Wohnung zu verwenden.