OFD Magdeburg - S 2211 - 18 - St 222 V

Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwendungen bei zunächst vermieteter und später selbst genutzter Wohnung;
Anwendung des (BStBl. 2001 II S. 787)

Bezug: BStBl. 2001 I S. 868

Zusatz der OFD:

Behandlung von Erhaltungsaufwendungen, welche im Rahmen der Veräußerung des Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommen werden

Mit Urteil vom , Az.: IX R 34/03 (BStBl. 2005 II S. 343), hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung auch dann nicht als Werbungskosten bei den bisherigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, wenn die betreffenden Arbeiten noch während der Vermietungszeit durchgeführt werden.

Dieser Entscheidung lag der Sachverhalt zu Grunde, dass sich der Verkäufer im notariell beurkundetem Vertrag verpflichtet hatte, verschiedene Baumaßnahmen, z. B. Sanierung der Balkone, „bis zum Tage des Besitzübergangs” auf eigene Kosten durchzuführen.

Der BFH verneinte den Werbungskostenabzug, weil der erforderliche Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit nicht mehr gegeben ist, soweit die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind.

Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungszeit ( Az. IX R 15/96, a. a. O), setzt einen für solche Fälle üblichen Geschehensablauf voraus. Dieser ist aber im entschiedenen Fall durch die – gewollte – Gestaltung der Grundstücksübergabe nicht gegeben gewesen.

OFD Magdeburg v. - S 2211 - 18 - St 222 V

Fundstelle(n):
XAAAC-86829