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Editorial
Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
In Abgrenzung zum Drittaufwand hat der BFH die „Fallgruppe” des abgekürzten Zahlungswegs entwickelt. Die Richter haben den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch für Aufwendungen zugelassen, die ein Dritter im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen bezahlt. Nachdem sich die Finanzverwaltung mit der Rechtsfigur des abgekürzten Vertragswegs lange nicht anfreunden konnte, zeichnet sich nun endlich ein Umdenken ab. Intemann stellt die engen Grenzen dar, in denen die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH angewenden wird. Mehr auf Seite 6.
Umsatzsteuer als Kostenfaktor innerhalb der GmbH & Co. KG
Für die GmbH & Co. KG kann sich eine besondere umsatzsteuerliche Problematik ergeben: Sofern die GmbH & Co. KG nicht zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann die Umsatzsteuer auf die Geschäftsführungs- und die Haftungsvergütung innerhalb der GmbH & Co. KG zum unerwünschten Kostenfaktor werden. Küffner/Zugmaier zeigen verschiedene Lösungsansätze auf. Mehr auf Seite 10.
Beste Grüße
Sabine Himmelberg