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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Einbindung eines Arbeitszimmer in den privaten Wohnbereich - Mustereinspruch

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Handelt es sich bei einem 1-Zimmer-Apartment im 1. Obergeschoss des Mehrfamilienhauses der Kläger, wobei der übrige nicht zur Privatwohnung der Kläger gehörende Wohnraum an nahe Angehörige vermietet ist, dann nicht um ein „häusliches” Arbeitszimmer, wenn keine direkte Verbindung mit den privaten Wohnräumen im Erdgeschoss besteht? Wie ist die Einbindung in die häusliche Privatsphäre zu bewerten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
EAAAC-86750

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