Definition und Nachweis der Ausübung praktischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Steuern als Voraussetzung der Bestellung zum
Berater eines Lohnsteuervereins
Leitsatz
Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
(einschließlich der Kontierung der Belege) sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen fallen nicht unter das Buchführungsprivileg
der steuerberatenden Berufe, so dass die Ausübung dieser Tätigkeiten keine Ausübung praktischer Tätigkeiten auf dem Gebiet
der Steuern im Sinne des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG darstellt.
Fundstelle(n): RAAAC-86562
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