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FG München Urteil v. - 14 K 3942/06

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 2 Nr. 3, StromStV § 15

Keine Einordnung eines Sonnenstudios als Produzierendes Gewerbe

Leitsatz

Sonnenstudios sind kein Produzierendes Gewerbe i.S.d. § 9 Abs. 3 StromStG, da Solarien in der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 93) als Dienstleistung in Abschnitt O eingeordnet werden und auf diese Einordnung in § 2 Nr. 3 StromStG Bezug genommen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAC-86556

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