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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4797/04 F

Gesetze: EStG i. d. F. d. StBereinG 1999 § 4 Abs. 1 EStG i. d. F. d. StBereinG 1999 § 4 Abs. 3 EStG i. d. F. d. StBereinG 1999 § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i. d. F. d. StBereinG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Hinzurechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen unter Berücksichtigung eines „Startguthabens” zu dem Gewinn – Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) unter dem Blickwinkel des Nettoprinzips

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG mindert ein Übergangsverlust aus dem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung das steuerunschädliche Entnahmepotential.

  2. Tätigkeitsvergütungen an Mitunternehmer, die auf ein privates Konto des Gesellschafters gezahlt werden, sind als Entnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAC-86540

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