Hinzurechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen unter Berücksichtigung eines „Startguthabens” zu dem Gewinn – Verfassungsmäßigkeit
des § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) unter dem Blickwinkel des Nettoprinzips
Leitsatz
Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG mindert ein Übergangsverlust aus dem Wechsel von der
Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung das steuerunschädliche Entnahmepotential.
Tätigkeitsvergütungen an Mitunternehmer, die auf ein privates Konto des Gesellschafters gezahlt werden, sind als Entnahmen
i.S. des § 4 Abs. 4a EStG zu behandeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAC-86540
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