Keine Anbindung an die Regeln des Kapitalersatzrechts bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für eine Beteiligung - Zuordnung einer Bürgschaft als Finanzierungsmaßnahme - Mustereinspruch
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Führt die Anbindung der BFH-Rechtsprechung an die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts zur Beurteilung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zu Gunsten „seiner” Gesellschaft zu einer Verengung des Veranlassungszusammenhangs „durch das Gesellschaftsverhältnis” und damit zu einem Verstoß gegen das in § 17 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommende Nettoprinzip ?
Liegt angesichts der vorzunehmenden Zuordnung einer Bürgschaft als Finanzierungsmaßnahme zu § 17 EStG einerseits bzw. § 20 EStG andererseits die Veranlassung „durch das Gesellschaftsverhältnis” regelmäßig bereits dann vor, wenn die Gesellschaft am Markt eine Bürgschaft zu entsprechenden Konditionen nicht hätte erlangen können ?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
PAAAC-86502