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BFH 08.05.2008 VI R 50/05, StuB 15/2008 S. 608

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Qualifizierung von Arbeitseinkünften aufgrund arbeitsrechtlicher Fiktion

(1) Macht ein Stpfl. nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen. (2) Eine sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (Anschluss an , BStBl 1993 II S. 201, und vom – IX R 13/02, BStBl 2005 II S. 44 = Kurzinfo StuB 2004 S. 1075).

Praxishinweise: Steuerlich ist es für das Vorliegen eines Dienst-/Arbeitsverhältnisses erforderlich, dass dieses tatsächlich durchgeführt worden ist. Dazu ist es erforderlich, dass die typische...