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Fortführung der Investitionszulage
Das Bundeskabinett hat am 16.7.2008 beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in Ostdeutschland bis zum Jahr 2013 fortzuführen. Die Investitionszulage soll betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe unterstützen und so zusätzliche Arbeitsplätze in Ostdeutschland schaffen. Nach Angaben des BMF brauchen die ostdeutschen Länder dieses Instrumentarium weiterhin, um die dynamische Entwicklung fortzusetzen und die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse weiter anzugleichen. Trotz der degressiven Ausgestaltung der Fördersätze sollen bis 2013 steuerfreie Zulagen in einer Größenordnung von rd. 2,3 Mrd ? zur Verfügung stehen.
Gegenwärtig betragen die Fördersätze 12,5 %, bzw. 25 % für ...