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Zulagenbegünstigung durch Umbau eines Gebäudes zu einem Mietwohngebäude
Investitionszulagenbegünstigte nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude i. S. von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 können auch vorliegen, wenn ein Gebäude durch Umgestaltung zu einem Mietwohngebäude in seiner Funktion oder in seinem Wesen verändert wird (Bezug: § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999).
Praxishinweise: Die Zulagenbegünstigung ist nicht davon abhängig, dass das Gebäude bereits in der Vergangenheit der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken gedient hat. Das Gebäude musste lediglich nach Beendigung der Baumaßnahmen fünf Jahre lang entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Die Zuführung eines Gebäudes zu einer „anderen” Zweckbestimmung (Vermietung) wäre nur dann zulagenschädlich, wenn die Baumaßnahme zu einem bautechnisch neuen Gebäude geführt hätte.