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FinMin Baden-Württemberg 16.07.2008 3 - S 3831/4, NWB direkt 32/2008 S. 9

Bewertung von in anderen EU-Mitgliedstaaten belegenem Vermögen

Der EuGH hatte über die Vorlage des zu entscheiden und sieht in der Bewertung von in anderen Mitgliedstaaten belegenem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen mit dem gemeinen Wert nach § 31 BewG gegenüber der Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen nach §§ 140 ff BewG eine nach Art. 73b Abs. 1 des EG-Vertrags verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs. Auch die Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 13a ErbStG auf inländisches Vermögen steht nach Ansicht des Gerichts im Widerspruch zu Art. 73b Abs. 1 des EG-Vertrags. Das Urteil ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Gegenstand der Entscheidung war zwar nur das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Die Grundsätze des Urteils sind jedoch auf in anderen Mitgliedstaaten belegenes Betriebsvermögen und Grundvermögen, sowie auf Anteile an ...