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Abzweigung des Kindergelds an Sozialleistungsträger bei Heimunterbringung
Ist das Kind auf Kosten eines Sozialleistungsträgers in einem Heim untergebracht und ist der Kindergeldberechtigte, da er selbst Sozialleistungen bezieht, mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig, ist über die Abzweigung des Kindergelds nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei ist abzuwägen, ob angesichts der vollständigen Tragung aller Lebenshaltungskosten des Kinds durch den Sozialleistungsträger noch Raum für Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten blieb, und in welchem Umfang solche Leistungen zu berücksichtigen wären. Im Falle der Ermessensunterschreitung darf das Gericht nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der entscheidungsbefugten Behörde setzen, sondern verpflichtet diese, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessensspielraums erneu...