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Teilzeitbeschäftigung während Promotionsvorbereitungen
Nach der Gesetzessystematik sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind in zwei Schritten unabhängig voneinander zu prüfen. Erst wenn feststeht, ob und ggf. für welchen Zeitraum ein Begünstigungstatbestand gegeben ist, kommt es darauf an, ob die auf diesen Zeitraum entfallenden Einkünfte und Bezüge des Kinds den Jahresgrenzbetrag übersteigen. Promotionsvorbereitungen gehören zur Berufsausbildung des Kinds. Unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kinds führt eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit während des Begünstigungszeitraums nicht zur Annahme von Kürzungsmonaten.