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FG Düsseldorf 11.04.2008 18 K 375/06 E, NWB direkt 32/2008 S. 4

Studiengebühren für wissenschaftliche Hochschule in privater Trägerschaft

Studiengebühren der wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) sind nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anteilig als Sonderausgaben abzugsfähig, da der Hochschule keine Genehmigung als Ersatzschule durch die Kultusbehörden des Landes NRW erteilt worden ist. Die staatliche Anerkennung als Hochschule in freier Trägerschaft reicht nicht aus.