Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen
Änderungen bei der Einkommen-, der Körperschaft- und der Gewerbesteuer
In ihren jeweils letzten Sitzungen vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat nach mehr als einjähriger Vorbereitung das „Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen” (MoRaKG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es in erster Linie, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften zu verbessern, so dass diese verstärkt Beteiligungskapital für junge und mittelständische Unternehmen bereitstellen. Der folgende Beitrag fasst die steuerlichen Änderungen zusammen, die sich durch das MoRaKG ergeben.
Überblick zum Gesetzesinhalt
Das MoRaKG ist als sog. Artikelgesetz gestaltet. Art. 1 („Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen” – WKBG) beinhaltet als Kernstück des Gesetzeswerks sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch Steuerförderungen für Wagniskapitalbeteiligungen. Weitere steuerliche Neuregelungen im Zusammenhang mit der Einführung von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften finden sich in den Art. 3 bis 5 mit Änderungen des EStG, des KStG und des GewStG.
Vermögensverwaltende Tätigkeit
Abweichend von § 15 Abs. 2 EStG gilt der Geschäftsbetrieb einer als Personengesellschaft organisi...