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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht
Leistet der Geschäftsführer einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt nach dem NWB MAAAC-86059 hierin jedenfalls dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Begründung der nach der Vorstellung des Geschäftsführers bestehenden Leistungspflicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen wäre. – Anmerkung: Die alleinige Gesellschafterin der Klägerin (einer GmbH) hatte ihren Anteil per zu je 12,5 % an acht Erwerber veräußert. Gemäß Anteilskaufvertrag sollte die Altgesellschafterin nach dem Anteilsverkauf noch nachträglich eine zu erwartende nicht aktivierte Leistungsvergütung der Klägerin von rund 2,8 Mio DM erhalten. Nachdem der das Jahr 1995 betreffende Entgeltsanspruch t...