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FG Saarland 27.05.2008 2 K 2115/04, NWB 32/2008 S. 249

Abgabenordnung | Hemmung des Fristablaufs aufgrund einer Außenprüfung

Beruft sich die Finanzbehörde bei einer ursprünglich von ihr zu vertretenden Unterbrechung der Außenprüfung darauf, dass das Finanzamt vor Ablauf der sechs Monate die Prüfung hätte fortsetzen können, tritt die Rechtsfolge des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO nur dann nicht ein, wenn die Behörde ihr Fortsetzungsbegehren gegenüber dem Steuerpflichtigen klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht hat ( NWB ZAAAC-85813).