Verwaltungsgericht Freiburg Urteil v. - 3 K 1719/07
Auf die im wesentlichen inhaltsgleichen Anträge des Klägers zu 2 und des Klägers zu 1 vom 31. 5. 2007 bzw. vom 20. 7. 2007 bestätigte ihnen das Regierungspräsidium Freiburg mit separaten, aber inhaltsgleichen Bescheinigungen vom 26. 7. 2007 nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG, dass die ab 1. 1. 2002 (Kläger zu 1) bzw. ab 01. 01. 2004 (Kläger zu 2) durchgeführten bzw. geplanten beruflichen Bildungsmaßnahmen – NLP-Ausbildungen nach den Richtlinien der DVNLP – nach Dauer, Gestaltung der Lehrgänge, Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrgangsleiter eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer bestehen.
Fundstelle(n): VAAAC-86069
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.