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FG Münster Urteil v. - 6 K 3889/05 E EFG 2008 S. 1809 Nr. 22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2EStG § 32 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 DA-FamEStG Nr. 63.4.1.1. Abs. 2 Satz 4 EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

Kinderfreibetrag:

Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Kindes

Leitsatz

Die verbleibenden Einkünfte und Bezüge eines Kindes i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG sind in vollem Umfang um Unterhaltsleistungen an dessen Kind unter Berücksichtigung des für dieses gezahlten Kindergeldes zu vermindern, wenn die Ehefrau des Kindes über keinerlei Einkünfte verfügt (entgegen DA-FamEStG Nr. 63.4.1.1. Abs. 2 Satz 4)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1809 Nr. 22
MAAAC-85826

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