Anspruch eines Mineralölhändlers gegen einen Mineralölkonzern auf Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls seiner
Kunden
Leitsatz
Ein Unternehmen, das Kraftstoff zu selbst ausgehandelten Preisen bei Mineralölkonzernen erwirbt und über Verträge mit Service-Stationen
gegen Vorlage einer fahrzeuggebundenen Tankkarte im eigenen Namen und für eigene Rechnung direkt an ihre Kunden zu eigenen
Preisen verkauft, ist berechtigt, bei Zahlungsausfall die Erstattung der Mineralölsteuer nach § 53 Abs. 1 Satz 1 MinöStV geltend
zu machen.
Dieses Verfahren ist nicht mit dem Absatz von Kraftstoffen mittels einer Tankkreditkarte zu vergleichen.
Ein einfacher Eigentumsvorbehalt hinsichtlich des verkauften Kraftstoffs genügt den Anforderungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV.
Die Vergütung von Mineralölsteuer setzt nicht die Zugehörigkeit des Unternehmers zum Mittelstand voraus.
Fundstelle(n): YAAAC-85822
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.