Teilwertabschreibung einer Schadensersatzforderung
Gewinnzuschätzung aufgrund ungeklärter Geldzuflüsse
Leitsatz
1. Die Teilwertabschreibung einer betrieblichen Schadensersatzforderung kommt nicht in Betracht, wenn bei der Bemssung der
Höhe der Forderung und der Regelung der Zahlungsmodalitäten bereits auf die individuellen Verhältnisse des Schuldners Rücksicht
genommen wurde.
2. Ist die Buchführung formell fehlerhaft, darf das Finanzamt ungeklärte Geldzuflüsse als nicht versteuerte Einnahmen und
Umsätze behandeln.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 520 Nr. 9 EAAAC-85820
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