Keine Masseverbindlichkeiten i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch Freigabe des Geschäftsbetriebes
Leitsatz
Wird durch eine Freigabeerklärung dem Gemeinschuldner kein Vermögen, das nach § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehört, zur Verfügung
gestellt, so kann die Freigabe des Geschäftsbetriebes nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten i. S. von § 55 Abs. 1
Nr. 1 InsO führen.
Das bloße Nutzen des Inventars oder der Geschäftsausstattung durch den Gemeinschuldner für seinen Geschäftsbetrieb löst noch
keine Masseverbindlichkeiten aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 2455 Nr. 45 EFG 2008 S. 1485 Nr. 18 KAAAC-85805
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