Zur Gewährung von Eigenheimzulage bei Überlassung einer Wohnung an Angehörige
Leitsatz
Unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe.
Ob eine Gegenleistung vorliegt, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse.
Begünstigt ist nur die voll unentgeltliche Nutzungsüberlassung.
Hat ein Angehöriger hinsichtlich seiner bisherigen Wohnung keine gesicherte Rechtsposition, so kann eine unentgeltliche Überlassung
an Angehörige auch bei einem Wohnungstausch gegeben sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 12 Nr. 1 EFG 2008 S. 1440 Nr. 18 MAAAC-85800
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.