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AlkopopStG § 2

§ 2 Steuertarif

1Die Steuer bemisst sich nach der in dem Alkopop enthaltenen Alkoholmenge. 2Sie beträgt für einen Hektoliter reinen Alkohol, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C: 5 550 Euro.

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RAAAC-85778

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