AlkopopStG § 2

§ 2 Steuertarif

1Die Steuer bemisst sich nach der in dem Alkopop enthaltenen Alkoholmenge. 2Sie beträgt für einen Hektoliter reinen Alkohol, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C: 5 550 Euro.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAC-85778