Eberhard Rick, Thomas Gierschmann, Gerhard Gunsenheimer, Ulrike Martin, Josef Schneider

Lehrbuch Einkommensteuer

15. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61101-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53545-1

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Lehrbuch Einkommensteuer (15. Auflage)

Abschnitt 13: Steuertarif

(Vgl. Fallsammlung Einkommensteuer, Fälle 265 – 272.)

A. Allgemeines

I. Solidaritätszuschlag
1. Wesen und Geltungsdauer

2381 Der Solidaritätszuschlag, der bereits in der Zeit vom erhoben wurde, wurde ab wieder eingeführt.

Er ist eine Ergänzungsabgabe und als solche eine selbständige, gesondert von der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Nur aus technischen Gründen knüpft er an die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer an. Damit ist er in der Systematik der Kirchensteuer vergleichbar, die ebenfalls an die Einkommensteuer anknüpft, sich also durch den Solidaritätszuschlag nicht erhöht.

Nach § 2 SolZG umfasst der Kreis der Abgabepflichtigen alle unbeschränkt und beschränkt Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen.

In der Folge sollen nur die Auswirkungen auf die Einkommensteuerpflichtigen dargestellt werden.

2. Bemessungsgrundlage

2382 Nach § 3 SolZG bemisst sich der Solidaritätszuschlag,

  1. soweit eine ESt-Veranlagung vorzunehmen ist, nach der Einkommensteuer, die – abweichend von § 2 Abs. 6 – unter Berücksichtigung der Freibeträge des § 32 Abs. 6 in allen Fällen des § 32 festzusetzen wär...

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