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BO § 167

Drittes Buch: Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein

4. Abschnitt: Betriebsbestimmungen

B. Abfindungsbrennereien

3. Betriebsführung

e) Benutzung der Betriebseinrichtung zu anderen als Brennereizwecken

§ 167

Die Bestimmungen in § 144 finden entsprechende Anwendung.

Fundstelle(n):
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YAAAC-85660

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