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Editorial
Fahrtkosten bei langfristiger Fortbildung
Bislang sah die Finanzverwaltung eine Fortbildung mit einer Dauer von über drei Monaten als langfristig an. Sie berücksichtigte die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale, da die Fortbildungsstätte durch Zeitablauf zur regelmäßigen Arbeitsstätte wurde. Dieser Auffassung ist der BFH entgegengetreten und hat seine Rechtsprechung zur Ermittlung von Fahrtkosten zu einer nebenberuflichen Bildungsstätte fortentwickelt. Wie Hilbertz zeigt, hat die Entscheidung über den Werbungskostenabzug hinaus auch für die Höhe der steuerfreien Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber Bedeutung. Mehr auf Seite 8.
Pensionszusagen
Mit Schreiben v. hat das BMF die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Nur-Pensionszusagen abweichend von der BFH-Rechtsprechung geregelt. Nach seiner Auffassung sind Nur-Pensionszusagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6a EStG bilanzsteuerrechtlich anzuerkennen und entsprechend auszuweisen. Lehr erläutert, welche Folgen sich aus dieser Auffassung ergeben. Mehr auf Seite 6.
Beste Grüße
Sixten Abeling