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FG Niedersachsen 10.10.2007 9 K 5/07 , NWB direkt 31/2008 S. 4

Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen. Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern scheidet eine Kürzung des Vorwegsabzugs nur dann aus, wenn der quotale Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei typisierender Betrachtung dessen Beteiligungsquote entspricht.