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BFH 22.03.2007 II R 52/07, NWB direkt 31/2008 S. 3

Auslegung von Rechtsbehelfsschriften eines Steuerberaters

Bei der Auslegung eines Schriftsatzes eines Bevollmächtigten, mit dem Einspruch eingelegt wird, ist nach den Vorgaben des § 133 BGB zu verfahren. Die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen nach § 133 BGB gelten auch im Besteuerungsverfahren. Bei der Auslegung von Rechtsbehelfen ist das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten.