BFH - XI R 29/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGRL
388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m,
EWGRL 388/77 Art 13 Teil A
Abs 2 Buchst b,
UStG
1993 § 15a Abs 1 S 1
Rechtsfrage
1. Erbringt ein gemeinnütziger
Golfclub mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung seiner Golfanlage an
Nichtmitglieder gegen Zahlung sog. Greenfee-Gebühren als auch mit
der Nutzungsüberlassung bzw. der dauerhaften Zurverfügungstellung der
Golfanlage an seine Mitglieder umsatzsteuerbare sonstige Leistungen, die
aufgrund von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der
6. EG-Richtlinie von der Umsatzsteuer
befreit sind?
2. Liegt eine Einrichtung ohne Gewinnstreben i.S. des Art.
13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der
6. EG-Richtlinie vor, wenn die
Tätigkeit der Einrichtung nicht darauf gerichtet ist, für deren
Mitglieder Gewinn zu erzielen?
- Ist dabei der Zweck der Einrichtung
maßgebend oder das tatsächliche Ergebnis ihrer
Tätigkeit?
3. Wird der eigentliche Kernbereich
derjenigen Dienstleistungen, die im engen Zusammenhang mit dem Sport und der
Körperertüchtigung stehen und die gemäß Art. 13 Teil A
Abs. 1 Buchst. m der
6. EG-Richtlinie von der Umsatzsteuer dann
befreit sind, wenn sie von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen
erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigungen ausüben,
vom Steuerbefreiungsausschlusstatbestand des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b
der
6. EG-Richtlinie erfasst?
4. Tritt der Verein durch die
Zurverfügungstellung der Golfanlage auch an Nichtmitglieder
insoweit in unmittelbaren Wettbewerb mit der
Tätigkeit von der Mehrwertsteuer unterliegenden anderweitigen gewerblichen Unternehmen
ein?
5. Liegt eine Änderung der Verhältnisse i.S. des
15a Abs. 1 Satz 1 UStG auch vor,
wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die
rechtliche Beurteilung deswegen ändert, weil sich der Steuerpflichtige,
anders als im vorangegangenen Besteuerungszeitraum, auf eine
Steuerbefreiung nach der
6. EG-Richtlinie
beruft?
Gemeinnützigkeit; Gewinnerzielungsabsicht; Golfclub; Sport; Steuerbefreiung; Verein; Wettbewerb
Fundstelle(n):
NAAAC-85574