BFH - VIII R 18/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20, AuslInvG § 18, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 173 Abs 1 Nr 2, GG Art 20 Abs 3
Rechtsfrage
Berücksichtigung von Verlusten aus einem ausländischen Investmentfonds nach Bestandskraft der Einkommensteuerbescheide
1. Stellt die vorgelegte Ausschüttungsmitteilung nach § 18 AuslInvG dem Grunde nach ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar? - Ist die Regelung des Art. 97 § 9 Abs. 3 EGAO, nach der § 175 Abs. 2 Satz 2 AO i.d.F. des EURLUmsG bereits vor Verkündung des Gesetzes anzuwenden ist, als verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung anzusehen?
2. Liegt grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor, weil der Stpfl. die Verluste, auch wenn sie mangels Bescheinigung der Höhe nach noch nicht bekannt waren, nicht zumindest schon dem Grunde nach in seinen Steuererklärungen angegeben hat?
Änderung; Ausland; Bescheinigung; Bestandskraft; Grobes Verschulden; Investmentfonds; Mitteilung; Neue Tatsache; Rückwirkendes Ereignis; Rückwirkung; Steuerbescheid; Stichtag; Verfassung; Verlust
Fundstelle(n):
TAAAC-85559